Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines • Geltung
Transl8er erbringt Übersetzungsdienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die automatisch für den gesamten Geschäftsverkehr als vereinbart gelten, wenn der Kunde (Auftraggeber) über diese Website mit Transl8er in Kontakt tritt bzw. Transl8er beauftragt. Andere Bedingungen gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zwischen Transl8er und dem Auftraggeber vereinbart.
§ 2 Abweichende Vereinbarungen
Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer. Dies gilt ebenfalls für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
§ 3 Auftragserteilung • Leistungsumfang • Ausführung • Lieferung
(1) Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt per E-Mail, Fax oder Post. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers. Das Auftragsverhältnis kommt erst zustande, wenn der Übersetzer die Auftragsübernahme durch eine per E-Mail oder per Fax übersandte, individuell auf den jeweiligen Auftrag des Auftraggebers bezogene Auftragsbestätigung bestätigt.
(2) Bei Auftragserteilung zur Anfertigung der Übersetzung sind vom Auftraggeber Zielsprache, Fachgebiet und Verwendungszweck des Textes, besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches) anzugeben. Ist die Übersetzung für Druckzwecke bestimmt, so hat der Auftraggeber dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen.
(3) Der jeweilige Leistungsumfang und die Lieferungsart werden zwischen Auftraggeber und Transl8er schriftlich vereinbart. Transl8er sichert termingerechte, sorgfältige Übersetzung zu. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
(4) Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, auf der Grundlage von Fachwörterbüchern und Vergleichstexten in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version in der Zielsprache übersetzt.
(5) Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht bei der Klärung terminologischer Fragen (s.u.). Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Transl8er haftet insbesondere nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen Übermittlung.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Transl8er über den Verwendungszweck des Übersetzungsproduktes vor Leistungsbeginn in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Transl8er Unterlagen, die für die Übersetzung hilfreich oder erforderlich sind (u.a. Hintergrundmaterial, Glossare, Illustrationen, Erläuterungen zu Abkürzungen, usw.), dem Übersetzer unaufgefordert bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer die Übermittlung weiteren themenspezifischen Informationsmaterials durch den Auftraggeber anfordern.
(3) Der Auftraggeber garantiert gegenüber dem Übersetzer, dass er das Urheberrecht an dem zur Anfertigung der Übersetzung übersandten Ausgangstext innehat und räumt dem Auftraggeber hiermit das Recht zur Übersetzung des Ausgangstextes ein.
(4) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
(5) Der Auftraggeber hat Transl8er spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.) bzw. über die Umstände der Dolmetscharbeiten (beteiligte Personen, erforderliche sprachliche Spezifika und Terminologie, Modalitäten etc.) zu unterrichten.
(6) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber Transl8er einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
§ 5 Gewährleistung – Abnahme • Mängelrüge
(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung zu prüfen.
(2) Mängelrügen werden im kaufmännischen Geschäftsverkehr nur berücksichtigt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Übersetzer angezeigt werden. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Übersetzung als genehmigt.
(3) Mängelrügen im nichtkaufmännischen Verkehr sind schriftlich und unter konkreter Bezeichnung des Mangels und im Falle offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferung der Übersetzung vorzunehmen.
(4) Im Falle gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 angezeigter Mängel ist der Übersetzer zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt diese fehlt, so kann der Auftraggeber dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und die Fristsetzung mit der Erklärung verbinden, dass er die Beseitigung nach dem Ablauf der Frist ablehne. Nach dem Ablauf der Frist ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
(5) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Ausgangstexte verursacht worden sind, besteht nicht.
(6) Transl8er leistet keine Gewähr dafür, dass das Übersetzungsprodukt für den angedachten Verwendungszweck zulässig und geeignet ist.
§ 6 Haftung
(1) Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Übersetzers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um eine Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht handelt – in diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt – oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Übersetzers.
(2) Die Haftung des Übersetzers für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Höhe des Rechnungswertes des in Frage stehenden Auftrages beschränkt.
(3) Gegenüber Unternehmern ist darüber hinaus die Haftung für eine grob fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt; eine Haftung für Mangelfolgeschäden, mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftung von Transl8er kann die im Werkvertrag vereinbarte Vergütung bzw. den konkreten Betrag der in Rechnung gestellten Übersetzungsleistung nicht übersteigen.
§ 7 Höhere Gewalt
Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Stromnetzausfälle, Internet-Ausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren etc.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit
Transl8er verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Transl8er personenbezogene Daten des Auftraggebers sowie ggf. seiner bei Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter erhebt, verarbeitet, nutzt und Dritten übermittelt, soweit dies für die Begründung des Vertragsverhältnisses, die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen sowie die Abrechnung erforderlich oder sonst nach Rechtsvorschriften zulässig ist.
§ 10 Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird vollständig, gemäß den grammatikalischen Regeln sowie in Übereinstimmung mit dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen zu Informationszwecken angefertigt. Sind Informations-Begleitmaterial oder besondere Anweisungen seitens des Auftraggebers nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Eine stilistische Überarbeitung ist nicht Gegenstand der Übersetzungsleistung. Der Auftraggeber erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zulasten des Auftraggebers, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung erforderliche begleitende Informationsmaterial dem Übersetzer nicht ausgehändigt hat.
(3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein, die nicht verbindlich zugesichert sind.
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Auftraggebers per E-Mail, Fax oder Post. Für Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer den Eingang der Übersetzung durch eine kurze Mitteilung per E-Mail oder Fax anzuzeigen.
§ 11 Vergütung • Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist nach Erhalt der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.
(2) Skonti, Rabatte und andere Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich vereinbart. Ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen und Regelungen.
(3) Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Die Berechnung der Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Schwierigkeitsgrades des zu übersetzenden Textes, der vereinbarten Lieferzeit sowie dem Dateiformat des übersandten Ausgangstextes anhand der normierten Zeilen (Normzeilen) des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen (einschließlich Satz- und Leerzeichen).
(4) Im Falle umfangreicher Aufträge kann eine angemessene Anzahlung verlangt werden.
§ 12 Kündigung
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Werkvertrag mit Transl8er jederzeit zu kündigen. In diesem Fall hat Transl8er Anspruch auf Erstattung der bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Kosten, in jedem Fall jedoch auf die Hälfte des Auftragswertes.
§ 13 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Für Übersetzungsprodukte und die damit verbundenen Rechte (z. B. Urheberpersönlichkeits-, Verwertungs- und Nutzungsrechte) gilt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung der Eigentumsvorbehalt.
(2) Transl8er hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Transl8er.